Der Hund

Aber was dürfen Hund und Herrchen denn wirklich?
Leider informieren sich zu wenige Menschen über das was zu beachten ist, bevor sie sich einen Hund zulegen und verlassen sich dann lieber auf ihr Bauchgefühl und die Mund-zu-Mund-Propaganda. Beides produziert dann, wie so oft Un- und Halbwahrheiten.
Hier einige Regelungen, die in ganz NRW gelten.

Anleinpflicht
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer geeigneten Leine geführt werden
(Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen):

– In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
– in der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
– bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich!

In Landschaftsschutzgebieten müssen Sie Ihren Hund zwar auf den Wegen nicht an der Leine führen, aber Sie müssen durch Anleinen verhindern, dass er wildlebende Tiere aufschreckt oder gar jagt.
In Naturschutzgebieten hingegen ist das Anleinen durchweg Pflicht, es gibt keine Ausnahmen!

In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:
– im Botanischen Garten,
– im Forstbotanischen Garten,
– in den Vogelschauen und Wildparks,
– auf ausgewiesenen Spielwiesen,
– auf ausgewiesenen Liegewiesen,
– auf Spiel- und Bolzplätzen,
– auf Friedhöfen,
– auf Spielplätzen

Hundekot

Öffentliche Flächen dürfen durch Hundekot nicht verunreinigt werden. Dieses Verbot gilt auch für Grün- und Hundefreilaufflächen. Ihr Hund darf nur auf dicht mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Flächen hinmachen.
Sollte trotzdem mal ein Malheur passiert sein, müssen Sie die Verunreinigung unverzüglich beseitigen.

Fehlverhalten
Es ist sehr oft zu beobachten, dass sich Hundebesitzer nicht an die o.a. Regelungen halten. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern bis zu 500,00€ geahndet werden können.
Es sind somit keine „Kavaliersdelikte“!

Weitere Informationen können Sie bei den zuständigen Ordnungsämtern oder für Köln unter nachfolgenden Links erhalten:

Neuer Hund oder bereits einer da?
https://www.stadt-koeln.de/artikel/06453/index.html

Freilaufflächen für Hunde in Köln
https://www.stadt-koeln.de/artikel/06266/index.html

Gassi gehen
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00608/index.html

Teure Hinterlassenschaften
https://www.stadt-koeln.de/artikel/06264/index.html