Der politische Amtseid
Wie konnte es dazu kommen, dass die Ampel auseinander gebrochen ist, obwohl der Bundeskanzler und die Minister den Amtseid nach Art 56 GG abgelegt haben.
Die Formel lautet: „… meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden …“.
Trotzdem sahen sich insbesondere der Finanzminister Lindner und Bundeskanzler Scholz nach eigenen Aussagen verpflichtet den Bruch der Koalition herbeizuführen.
War das jetzt zum Wohle des deutschen Volkes? Wenn nicht, kann man sie belangen?
Wie so oft klärt ein Blick ins Gesetz und deren Hintergrundliteratur die Sachlage. Der Standardkommentar zum GG Dürig/Herzog/Scholz stellt bezüglich des Amtseides klar: „… er begründet weder Zuständigkeiten noch Rechte oder Pflichten“ und wirkt „… in keinem denkbaren Sinne konstitutiv …“.
In einfacher Sprache ausgedrückt: Der Amtseid ist rechtlich in keiner Weise bindend und eine ihm entsprechende Handlung ist nicht einklagbar!
Was soll das denn dann überhaupt?
Es ist eine Selbstverpflichtung. Man versichert, sich an gewisse ethischen Maßstäbe zu orientieren. Darüber hinaus vielleicht sogar, mit dem möglichen Gottesbezug „… so wahr mir Gott helfe.“, sogar mit einem gewissen moralischen Anspruch.
Hierher kommt dann aber auch eine Ungewissheit über den tatsächlichen Inhalt. Ethische Maßstäbe sind in einer Gesellschaft vielleicht noch einigermaßen Konsens, aber die moralischen Vorstellungen differieren doch stark, seitdem die Religionen in den Hintergrund gedrängt wurden. Man muss nur die Parteiprogramme lesen, um zu erkennen, dass es erkennbare Unterschiede gibt.
