Trennung zwischen Kirche und Staat
Neben den Kirchensteuern erhalten die Kirchen in Deutschland von den Ländern, aus allgemeinen Steuermitteln, jährlich erhebliche Summen als sogenannte Staatsleistungen. In 2023 beliefen sich die Zahlungen auf unglaubliche 602 Millionen Euro, Tendenz stark steigend. Dabei bleibt der Verfassungsauftrag aus Artikel 140 Grundgesetz i.V.m. Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung, diese abzulösen, von allen bisherigen Regierungen unbeachtet.
https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/237-238-vorgaenge/publikation/staatsleistungen-der-laender-an-die-kirchen-stand-2023/
Geht es aber darum, die Kirchen zu stärken, ist der Gesetzgeber kaum zu bremsen. Das staatliche Vermögensverwaltungsgesetz von 1924 soll gegen die grundgesetzlich garantierte Trennung von Kirche und Staat verstoßen, da den Ländern in gewissen Situationen ein Mitspracherecht über die Mittelverwaltung eingeräumt werden soll. Der Zahlmeister darf nicht mitbestimmen!
Dieses staatliche Gesetz soll ab 01.07.2024 durch ein kirchliches abgelöst werden. Das größte Problem wird darin gesehen, dass damit die Macht der Bistümer über die Gemeinden gestärkt werden könnte.
(Quelle: Kölner Stadtanzeiger vom 17.05.2024, Seite 32, Werden Bischöfe noch mächtiger?)
Ich sehe ein ganz anderes Problem darin, dass die Kirchen sehr wohl im Widerspruch zur Verfassung jährlich erhebliche Summen kassieren und dann auch noch die Schutzpe besitzen, das alleinige Verfügungsrecht wegen eines (eher marginalen) Verfassungsverstoßes einzuklagen.
Aber noch viel bedenklicher ist, wie willfährig unsere Politiker gegenüber den Kirchen sind, die alle auf einem absteigenden Ast sitzen und sich vor Austritten kaum retten können. Diese Erkenntnis ist bei vielen Politikern anscheinend noch nicht angekommen.
Unglaublich!
