Sterbehilfe

Sterbehilfe im Focus – Suizid der „Kessler-Zwillinge“

Die Kessler-Zwillinge haben ihrem Leben gemeinsam ein Ende gesetzt, weil ihnen das Weiterleben nicht erstrebenswert erschien.
Daraus entwikelt sich wieder die Diskussion über den assistierten Suizid.
Hier meine Gedanken dazu:

Der selbstbestimmte Suizid ist eigentlich so einfach, wie auch kompliziert.
Im Februar 2020 erklärte jedoch das Bundesverfassungsgericht Paragraf 217 für unverhältnismäßig und damit für verfassungswidrig. Dabei postulierten die Richter zum ersten Mal ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“, das sie aus der Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableiteten.
Eigentlich wäre dem kaum etwas hinzuzufügen, wenn nicht ausdrücklich ein gesetzliches Regelungsrecht eingeräumt worden wäre.

Wenn man mit unverstelltem Blick in das benachbarte Ausland schaut, wird man feststellen, dass Sterbewilligen in etlichen Ländern die Möglichkeit für einen attestierten Suizid eingeräumt wurde, ohne dass es zu inflationären Zuständen gekommen wäre, ohne dass bandenmäßige Unwesen festzustellen wäre und ohne dass raffgierige Erben das Land in einen Todeswüste verwandeln hätten.
Wie so oft neigen wir in Deutschland auch bei einem dermaßen wichtigen Thema für das Individuum zu kollektiven Übertreibungen, Parteiklüngel und klerikal verbrämten Argumentationen, wenn nicht sogar Panikmache. Mir scheint, dass auch hier schon wieder der Untergang des Abendlandes beschworen wird.
Der Blick über die Grenzen des eigenen Landes rückt da doch einiges gerade.

Ich würde mir wünschen, dass die reaktionären Meinungsführer sich einmal in die Situation eines Sterbewilligen versetzen würden. Man ist nicht aus einer Laune heraus sterbewillig, sondern aus Kummer, Gram, Schmerz und Zukunftsangst. Eine Gesellschaft die feststellt, dass im eigenen Land vermehrt Suizide vorgenommen wurden, muss sich fragen, ob Sie im Vorfeld im ausreichendem Maß niederschwellige Hilfen angeboten und z.B. palliative Möglichkeiten ausreichend kommuniziert und angeboten hat. Zum Zeitpunkt der Erkenntnis ihres Versagens Sterbewillige zu nötigen, ihren Wunsch mit Ärzten und/oder Psychiatern zu diskutieren, die es flächendeckend gar nicht gibt, handeln im höchsten Maße unethisch! Ich empfehle Interessierten mal, einen kurzfristigen Termin bei einem Psychiater zu vereinbaren.

Ein Blick in unsere Rechtssystematik würde ebenfalls einiges zurechtrücken. Menschen, die von einem legitimen Recht Gebrauch machen wollen, werden nie zuvor zu einem Gewissenstest geschickt.
Lediglich die missbräuchliche, rechtswidrige Tat wird geahndet. Die Abschreckung einer Bestrafung muss für Suizid-Unterstützer regelmäßig ausreichen, wenn die Prävention gestimmt hat.
Beispiel: Die Beihilfe zum Mord ist strafbar, weil Mord strafbar ist. Die legitime Beihilfe zum Suizid darf daher nicht strafbar sein, weil der Suizid auch nicht strafbar ist!

Das gesellschaftliche Versagen (fehlende präventive Hilfen) zum Zeitpunkt des größten Elends einem Sterbewilligen aufzuladen ist höchst verwerflich!
Für mich persönlich ist der Gedanke sehr hilfreich, dass ich meinem Leben selbstbestimmt ein Ende bereiten kann, wenn ich meine dass es genug gewesen ist. So wie jedes Recht, dass man ausüben kann, aber nicht ausüben muss.