Sterbehilfe

Die Sterbehilfe muss gemäß dem Urteil des BVerfG zugelassen werden. Die politische Beratung steht an und droht in eine verkehrte Richtung abzugleiten.

Wenn wir erreichen wollen, dass das zur Beratung anstehende Gesetz zur Sterbehilfe in eine humane Sterbebegleitung mündet, müssen wir unsere im Bundestag vertretenen Parteien, aber vor allem unsere Wahlkreisabgeordneten in unserem Sinne mobilisieren.

Aus einem Antwortschreiben des Parteivorstandes der SPD, Dr. Astrid Stroh, geht hervor, dass man sich auf den Beratungsgang und die anschließende Beschlusslage der im Bundestag eingebrachten Gesetzesvorlagen verlässt, die meiner Meinung nach den Auftrag des BVferG nicht im Entferntesten genügen. Man habe dem Ernst der Sache genüge getan, indem der Fraktionszwang aufgehoben sei und jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen (und seinen Lobbyvertretern – Anmerkung von mir) verantwortlich sei.

Soweit dürfen wir es nicht kommen lassen!
Jeder sollte seinen Wahlkreisabgeordneten und die Parteien in die Pflicht nehmen, damit sie in unserem Sinne entscheiden.
Tun wir das nicht, wir die reaktionäre Kirchenlobby, wie immer wenn sie Machtverlust fürchtet, einer humanitären Neuregelung der Sterbehilfe einen Riegel vorschieben. So schnell wird sich die Chance einer weiteren Neuregelung nicht wieder bieten!

Wir dürfen nicht weiterhin die schweigende Mehrheit sein. Es wird Zeit, dass Humanismus und Aufklärung den Klerus und Reaktionäre laut überstimmen!

Hier gibt es Informationen zum Stand der Diskussion und vergleichbare Regelungen in Europa:
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/wer-die-verfassung-nicht-versteht-217stg
und
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/sterbehilfe-den-letzten-weg-selbst-bestimmen

Deutschland
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw25-de-suizidhilfe-897826
https://www.dghs.de/humanes-sterben/gesetze.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/sterbehilfe-faq-105.html

Ausland
https://www.patientenverfuegung.digital/blog/sterbehilfe-im-ausland