Sterbehilfe

Suizidhilfe
in einer rechtlichen Grauzone?

https://hpd.de/artikel/suizidhilfe-und-bleibt-legal-21456

Seit dem Urteil des BVerfG aus 02.2020 ist Suizidhilfe in Deutschland nicht mehr verboten. Der Umkehrschluss ist zwingend, denn alles was nicht verboten ist ist, ist erlaubt!

Hier gibt es keine Grauzone!

Eine rechtliche Regelung ist somit nicht zwingend erforderlich, sondern eher überflüssig, bis rechtlich fragwürdig!
Vor diesem Hintergrund sollten die politischen Vertreter, bei Aufhebung des Fraktionszwangs, über die beiden vorgelegten Gesetzentwürfe eine Gewissensentscheidung treffen.
Glücklicherweise konnte sich keiner der mehr oder weniger repressiven Vorschläge politisch durchsetzen.

Leider verläuft aber ein tiefer Graben zwischen dem freiheitlichen Menschenbild des Grundgesetzes und dem weitgehend religiös unterwanderten Menschen- und Gesellschaftsbild vieler Abgeordneter. Ihnen scheint es darüber hinaus ein Dorn im Auge zu sein, wenn etwas ungeregelt ihrer paternalistischen Kontrolle entgleitet.

Auch spiegelt sich hier ein falsches Bild dessen wider, was Aufgabe und Pflicht eines Abgeordneten ist, wenn z.B. der CSU-Abgeordnete das rechtswirksame Urteil des BVerfG mit den Worten kommentiert: „Das entspricht ehrlich gesagt nicht meinem Weltbild.“ Das ist maximal seine persönliche Sicht der Dinge, die er in seiner Funktion als Abgeordneter des Deutschen Bundestages hinten anstellen muss, denn
die freie Gewissensentscheidung eines Abgeordneten wird durch Recht und Gesetz zulässig eingeschränkt. Somit hat jeder Abgeordneten zu beachten, was das BVerfG ausgeführt hat:
Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

Dem Sterbewilligen den Zugang zu den notwendigen Medikamenten und Möglichkeiten durch irgendwelche Hürden zu verbauen ist somit eine unzulässige Rechtsausanwendung!