Länder dürfen Fußball-Profiklubs zur Kasse bitten
Das BVerfG hat entschieden, dass die Kosten der Sicherheitskräfte bei Fußballspielen den Clubs in Rechnung gestellt werden dürfen.
Damit ist zwar nicht ausdrücklich gesagt, dass sie das müssen, aber die allgemeinen Haushaltsgrundsätze (u.a. wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung) stecken den Rahmen für ein ordnungsgemäßes Ermessen damit recht eng. Für Länder und Kommunen mit einem defizitären Haushalt ist der Weg zu einer rechtlich sehr fragwürdigen Handlungsweise nicht weit, wenn man Einnahmen nicht realisiert, da sie rechtlich zustehen.
Eine andere Sache ist die Schuldumkehr, die die Clubs und Fans betreiben.
Zitat KStA vom 15.01.2025:
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat“, teilte Linda Röttig in einer Stellungnahme mit. Röttig ist Mitglied im Vorstand des Dachverbandes der Fanhilfen.
Das ist eine Frechheit! Der im weiteren Verlauf des Gesprächs direkte Vergleich mit vergleichsweise friedlichen Veranstaltungen (Karneval, Stadfeste usw.) ist bezeichnend. Wenn sich die sogenannten Fans mal nicht prügeln würden, wäre dieser massive Polizeiauftritt nicht notwendig!
Umgekehrt wird eher ein Schuh daraus! Wer hat sich mal in die Lage der Polizisten versetzt, die ständig mit randalierenden „Fans“ aneinandergeraten, verletzt werden, sich beleidigen lassen müssen und Übersunden machen müssen, während sie vielleicht lieber selber im Stadion oder bei ihren Familien wären. Auch wenn es nicht passieren sollte, habe ich viel eher Verständnis für die stressbedingte Überreaktion eines Polizisten, als das Gepöbel der Fans!
Ich bin gespannt, ob die Vereine jetzt umdenken und anders handeln oder ob man auf eine Untätigkeitsklage seitens der Bürger an die Landes- oder Stadtverwaltungen warten möchte.
