Gesellschaft

Paritätische Besetzung von Parlamenten

Die Frage der paritätischen Besetzung von Parlamenten ist ein komplexes und vielschichtiges Thema, das nach der letzten Bundestagswahl erneut in Medien und Gesellschaft stark diskutiert wird.
Bei der Betrachtung sind sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Aspekte relevant. Die Idee eines Paritätsgesetzes wird oft diskutiert und gilt als ein möglicher Weg zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in politischen Institutionen.

Zunächst gilt unbestreitbar der grundgesetzlich garantierte Anspruch auf Gleichberechtigung der Geschlechter. (1)
Konsens in der öffentlichen Debatte um ein Paritätsgesetz ist, dass ein gemischt geschlechtlich aufgestelltes Gremium bessere Ergebnisse erzielt als ein heterogenes. Aus der Arbeitswelt kann das wissenschaftlich genauso belegt werden, wie aus der medizinischen Forschung. Für medizinische Prozesse gilt, dass eine Berücksichtigung beider Geschlechter bei Versuchsanordnungen und bei den ausführenden Personen zu ausgewogeneren Ergebnissen führt. (2)
Was ist aber mit den anderen, diversen geschlechtlichen Ausrichtungen, die ihre gesellschaftliche Anerkennung in den letzten Jahren doch so vehement öffentlich gemacht haben und was ist mit den anderen gesellschaftlichen Gruppierungen, deren berechtigten Interessen bislang zu wenig Berücksichtigung finden konnten? Fallen sie alle an dieser Stelle unter den Tisch?

 Nach den Vorstellungen, die den Wahlgesetzen zu Grunde liegen, soll den aufgestellten Kandidaten für die Wahl in ein Parlament die Befähigung zugesprochen werden, die Belange aller Bürger vollumpfänglich zu vertreten.

Hierzu auch die Gedanken des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichtes, Udo di Fabio: „Das Grundgesetz traut jeder und jedem Abgeordneten zu, Vertreter des ganzen Volkes zu sein und dabei nur ihren Gewissen zu folgen. Dahinter steht ein Menschenbild. Der vernünftige und emphatische Mensch kann sich in das Schicksal anderer hineinversetzen und zu seiner eigenen Angelegenheit machen. Die identitäre Vorstellung, der Mensch könne nur genau das vertreten, was sein Geschlecht, seine Hautfarbe, sein Alter oder seine soziale Stellung ihm als definiertes Interesse vorgebe, dementiert die Möglichkeiten menschlicher Vernunft. Der Glaube an die Kraft offener Diskurse geht verloren, wenn der Erfahrungsaustausch zwischen den Menschen nicht mehr ernst genommen wird, weil es heißt: Ich kann nur das vertreten, was ich bin. Die Forderung nach paritätischer Abbildung der Geschlechter im Parlament würde doch nur den Anfang bilden. Wir müssten dann auch Abgeordnetenquoten für diverse Menschen schaffen, für Einwandererkinder und Personen, die aus dem Arbeitermilieu stammen, weil es davon doch nur wenige in die Parlamente schaffen. Am Ende stünde eine postmoderne Ständevertretung.“ (3)

 Das fast die Problematik ganz gut zusammen. Die Erkenntnislage hat sich allerdings in den Jahren nach dieser Darlegung von Herrn di Fabio maßgeblich verändert, denn wissenschaftliche Untersuchungen belegen eindeutig den Vorteil gemischtgeschlechtlicher Arbeitsgruppen.

 Dagegen haben extreme, wissenschaftsleugnerische, verschwörungstheoretische und somit nicht konsensfähige Denkweisen ihren Weg in die Gesellschaft und in die politischen Vertretungen gefunden. (4) Solange sich die Vertreter extremen Parteien nicht unter dem Dach der freiheitlich demokratischen Grundordnung einbinden lassen, muss man sich deren Auswüchsen entgegenstellen und die tragenden Gedanken der Verfassung bezüglich der Empathie der Abgeordneten durch geeignete Maßnahmen begleiten. Ich möchte daher hier hilfsweise das Instrument der Befangenheit aus der Verwaltungsrechtslehre einbringen. Demnach gilt es sicherzustellen, dass nur solche Bedienstete tätig werden, bei denen keine Umstände vorliegen, die objektiv geeignet sind, Misstrauen gegen ein rechtsstaatliches, sachgemäßes und unparteiisches Verhalten aufkommen zu lassen. (5)

Wohl wissend, dass die Regelung nicht für gewählte Abgeordnete und politische Gremien entworfen wurde. An die Stelle der „Amtsführung“ müsst das Eintreten für die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ gesetzt werden. (6)

Demnach müsste z.B. ein deutscher Staatsbürger als Gremienmitglied bereit sein, sich in die Rechte, Pflichten und Nöte von Migranten, korrespondierend dazu in die der Einheimischen einzudenken und verantwortlich gegeneinander abzuwägen. Sollte es ihm aus einer nachgewiesenen rassistischen Prägung und ggf. Parteibindung heraus nicht möglich sein, würde er sich aus dieser Einstellung heraus selbst für ein Amt in diesem Sinne deklassieren und sollte aus der Gremienarbeit für diesen Fall ausgeschlossen werden können. Dabei ist zu beachten, dass ein vom Volk gewählter Abgeordneter nach Art. 38 Abs 1, S2 GG garantierte Rechte hat. (7)

 Gleiches müsste auch für alle anderen gesellschaftlichen Ausformungen gelten. Ein bekennender katholischer Christ muss als Abgeordneter z.B. in der Lage sein die Ansprüche an die Lebensführung eines Menschen einer anderen Weltanschauung, auch die der säkularen Menschen, in seine Entscheidungsfindung einzubeziehen. Hier zeigt sich aber bereits das Dilemma. Da der Abgeordnete nur seinem Gewissen verantwortlich ist und das in diesem Fall christlich-katholisch ausgeprägt ist, darf wohl mit einigem mit Fug und Recht an der vorurteilsfreien Mandatsausübung gezweifelt werden. Die strafrechtliche Verfolgung der kirchlichen Verfehlungen ist dafür ein beredtes Beispiel. Die Vertreter der rk/ev Christen sind überdies historisch mit starkem Stimmenanteil in allen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gremien vertreten und dadurch oft sogar meinungsführend. Dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung inzwischen konfessionell ungebunden ist und bisher gar nicht mit einer Lobbyorganisation in den Gremien vertreten ist, verstärkt auch hier, stellvertretend für andere Bereiche, den Wunsch nach einer paritätischen Besetzung.

 

Erreichen der Parität in Parlamenten

Um Parlamente paritätisch zu besetzen, gibt es verschiedene Ansätze und Mechanismen. Zu den am häufigsten vorgeschlagenen Maßnahmen gehören:

  • Quotenregelungen: Z.B. die Einführung von festen Quoten für die Anzahl von Frauen und Männern, die in einem Parlament vertreten sein müssen.
  • Anreizsysteme: Schaffung von Belohnungen für Parteien, die eine ausgewogene Geschlechterverteilung erreichen.
  • Bildung und Sensibilisierung: Förderung von Bildungsprogrammen und Sensibilisierungskampagnen zur Erhöhung des Bewusstseins für die Bedeutung der Gleichstellung.

Diese angedachten Maßnahmen halte ich aus mehrfacher Sicht für kritisch oder mindestens für nicht ausreichend.

 Zunächst stellt sich die Frage, ob bei der Beurteilung einer ausgewogenen Besetzung eines Gremiums der Bezug auf die Bevölkerungsanteile richtig ist, oder nicht viel eher der auf die Kandidaten, die zur Wahl aufgestellt wurden. Denn nur dazwischen kann der Wähler mit seinem Votum entscheiden. Das deutsche Wahlrecht, mit seinem Mischsystem aus Listenwahl und direkter Wahl, bietet dem Wähler nur eine stark eingeschränkte Möglichkeit mittels der Direktwahl auf die geschlechtsbezogene und darüber hinaus auch nach anderen Werten priorisierte Zusammensetzung eines Gremiums Einfluss zu nehmen. Ob überhaupt ein Vertreter seiner speziellen Interessen bei der Partei seiner Wahl aufgestellt wurde, bleibt überdies sehr fraglich.

(Beispiel: Eine Wählerin fühlt sich von der Wirtschaftspolitik der CDU gut vertreten, nicht aber von deren Einstellung zur Migration und Religion. Man kann kaum von der CDU zu verlangen, genau passend eine Kandidatin aufzustellen, die trotz ihrer Zugehörigkeit zur CDU religionskritisch ist, die ungeregelte Migration befürwortet und weiblich (oder, soweit gewünscht) männlich ist.)

 Es ist somit an den Parteien, die Kandidaten für die Listen- und Direktwahl möglichst ausgewogen aufzustellen. Wir würden aber unserem Staat keinen guten Dienst erweisen, wenn wir z.B. einen ausgewiesen fachkompetenten männlichen Kandidaten aus Gründen des Proporzes zu Gunsten einer weniger kompetenten weiblichen aussortieren würden. Gleiches gilt für alle anderen Spezialisierungen. Wir brauchen für diese wichtigen Ämter zunächst, unabhängig von Geschlecht und Zugehörigkeiten zu Bevölkerungsgruppen, die geeignetsten Kandidaten. (8)

Man muss also noch einen Schritt vorher ansetzen und Frauen und Menschen anderer unterrepräsentierter Gruppen motivieren ein politisches Amt zu übernehmen. Aber auch das ist zu kurz gegriffen. Man muss es diesen Menschen zuvor überhaupt ermöglichen.

Für das Beispiel der in unseren Parlamenten unterrepräsentierten Frauen, die nun mal unsere Kinder gebären und somit eine beträchtliche Zeit für funktionelle Aufgaben ausfallen, möchte ich das einmal ausführen. Frauen übernehmen in unserer Gesellschaft immer noch überwiegend Care-Arbeiten, wie die Pflege kranker und alter Angehöriger und der Kinder. Hier muss also ein gesellschaftlicher Wandel einsetzen. Aber auch das ist noch nicht genug. Es hat sich in den letzten Jahrzehnten herausgestellt, dass gerade in Ländern mit einer hohen Gleichstellung der Geschlechter – wie z.B. den nordischen Ländern Finnland, Schwenden und Norwegen – sich Frauen eben nicht vermehrt den sogenannten MINT-Fächern zuwenden, sondern Berufen die mit der Arbeit an und mit Menschen befassen. (9)

Das sind aber mehrheitlich nicht die Berufe, die Qualifikationen herausarbeiten, die im Alltag einer Führungskraft im wirtschaftlichen und politischen Raum vorrangig gefragt sind. Hier braucht es Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen, Netzwerkbildung und Wissen um politische und wirtschaftliche Zusammenhänge. Sicherlich wäre es auf der anderen Seite dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Betrieb sehr förderlich, wenn Empathie und Zuwendung zu bedürftigen Menschen, die bei dem Umgang mit den Angelegenheiten von Menschen gefördert werden, mehr Beachtung finden würden.

Wir müssen also eigentlich ganz von vorne anfangen und bereits Mädchen motivieren sich in ihrem Wissen breit aufzustellen, bei Ihnen auch die Neigungen in Richtung Politik, MINT- und wirtschaftswissenschaftlicher Fächer fördern und ihnen ermöglichen, trotz Kinderwunsch, ihren beruflichen Ambitionen nachzukommen. Erst dann könnten wir Frauen vermehrt motivieren, sich gesellschaftlich, gewerkschaftlich und politisch stark und zeitintensiv zu engagieren.
Gleichzeitig müssen wir auch die Jungen fördern und fordern, sich sowohl ein breites Wissen aufzubauen, sich aber nicht nur einseitig auf den Beruf zu konzentrieren, sondern auch vermehrt Care-Aufgaben zu übernehmen. Gesellschaft, Wirtschaft und Politik sind aufgerufen diese Prozesse aktiv zu unterstützen. Dazu bedarf es ausreichender Fachkräfte und Plätze in wohnortnahen Kindergärten, Schulen, Tages- und Pflegeeinrichtungen, die menschenwürdig und verlässlich den Alltag berufstätiger Menschen entlasten und einem angemessenem Bildungs- und Pflegeanspruch gerecht werden.

 Ein Prozess, der im Zweifel Jahrzehnte beanspruchen wird und lediglich eine Parität bei der geschlechtlich ausgewogenen Besetzung zwischen m/w herbeiführen könnte.
Was aber ist mit den anderen geschlechtlichen Ausrichtungen und den vielen gesellschaftlichen Gruppen, die in Gremien unterrepräsentiert sind.

Eine Herkulesaufgabe, die auch hier, beginnend an den Wurzeln der Diskriminierungen, kurzfristig kaum zu bewältigen ist.    

Einordnung der Idee eines Paritätsgesetzes

Die bisherigen Vorschläge zu einem Paritätsgesetz zielen darauf ab, die Gleichstellung der Geschlechter in unseren Parlamenten gesetzlich zu verankern. Das kann als ein notwendiger Schritt betrachtet werden, um geschlechtsbezogene Ungleichheiten zu überwinden und die Repräsentation von Frauen in der Politik zu verbessern. Wie oben ausgeführt müssen auf dem Weg zur Aufstellung der Wahlkandidaten und zu einer ausreichend guten Basis für alle interessierten Menschen wirkungsvolle Anreize gesetzt werden, dass Parteien angemessen viele und qualifizierte Frauen für politische Ämter benennen (können), denn die positive Wirkung der Erhöhung der Frauenquote auf die allgemeine Gleichstellung und die Qualität der politischen Entscheidungsfindungen ist erwiesen.
Aber das kann nur ein Anfang sein.

Machbarkeit und Umsetzung einer paritätischen Besetzung bei Ausweitung des Paritätsbegriffs

Die Ausweitung des Paritätsbegriffs auf alle Minderheiten und Interessengruppen wirft Fragen der Praktikabilität und Umsetzbarkeit auf. Es ist fraglich, ob alle Gremien de facto überhaupt paritätisch besetzt werden können, wenn man den Paritätsbegriff auf alle Bevölkerungsgruppen und Interessengruppen ausweitet. Einige mögliche Herausforderungen umfassen:

  • Komplexität: Schwierigkeit, alle Gruppen gleichmäßig zu vertreten und ihre spezifischen Bedürfnisse zu berücksichtigen.
  • Konflikte: Mögliche Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Gruppen.
  • Effizienz: Gefahr der Überregulierung und bürokratische Hürden, die die Effizienz der Entscheidungsfindung beeinträchtigen könnten.

Die Berücksichtigung von Minderheiten und Interessengruppen neben der Geschlechterparität stellt somit eine große zusätzliche Herausforderung dar. Es ist aber wichtig, einen inklusiven Ansatz zu verfolgen, der die verschiedenen Dimensionen der gesellschaftlichen Vielfalt einbezieht. Dazu gehören Weltanschauungen, ethnische Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, LGBTQ+ Personen und andere, zum Teil in den Parlamenten sehr unterrepräsentierte Gruppen.

Eine Möglichkeit wäre z.B. eine umfassende paritätische Zusammensetzung zu fördern, aber nicht in letzter Konsequenz und entgegen begründeten fachlichen Notwendigkeiten, stringent zu fordern. Dann sollte aber eine sachgerechte Beratung der Abgeordneten durch fachkundige und paritätisch aufgestellte Gremien angestrebt werden.

Das trüge der Auslegung der nach dem Allgemeinwohl ausgelegten verfassungsgemäßen Aufgabenerledigung durch Abgeordnete von Herrn di Fabio Rechnung. (10)

Eine unbedingte Bindung an Vorgaben dieser Beratergremien ist allerdings zu vermeiden, da Politik immer von Kompromissen lebt und dem Abgeordneten nach dem Grundgesetz bei seinen Entscheidungen nur dem eigenen Gewissen unterworfen ist. Einschränkungen auf Grund eines Gesetzes wären aber möglich. (11)

 

Ein solcher Ansatz erfordert also:

  • Flexibilität: Anpassung von Quoten und Regelungen für bestimmte Aufgabenstellungen, um verschiedenen Gruppen gerecht zu werden.
    Zum Beispiel sollten Gremien, die über gesellschaftliche Themen entscheiden, nicht mehrheitlich mit christlich gläubigen Menschen besetzt werden, sondern müssten sich auch nach dem Anteil der Weltanschauung in der Bevölkerung aufstellen.
  • Dialog und Konsens: Förderung von Gesprächen und Konsensbildung zwischen den verschiedenen Interessengruppen.
  • Monitoring und Evaluation: Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Repräsentation.
  • Niederschwellige Angebote an alle Bevölkerungsgruppen, sich in die politischen Prozesse einbringen zu können.
  • Heranführen breiter Bevölkerungsschichten an politische Themen und gesellschaftliche Förderung und Unterstützung des privaten Engagements.

Schlussfolgerung

Die paritätische Besetzung von Parlamenten ist ein ambitioniertes Ziel zur Förderung der Gleichstellung und Diversität in unseren politischen Institutionen und verhindert die Politikverdrossenheit von Menschen, die sich nicht gehört und berücksichtigt fühlen. Das könnte ebenso ein guter Weg sein, das Abdriften der Wähler zu extremen Parteien zu stoppen und ggf. sogar umzukehren. Eine vollständige Parität ist aus den oben dargelegten Gründen wahrscheinlich nicht erreichbar, aber bestmöglich anzustreben, um dadurch einen ausgewogenen Interessenausgleich zu unterstützen.

Dazu bedarf es aber auch des stetigen Engagements der Bürger, denn die Demokratie lebt vom Mitmachen, Dialog, Kompromiss, Konsensbildung und einer regelmäßigen Evaluation. Darüber hinaus bedarf es einer sorgfältigen Planung, rechtlicher Anpassungen sowie gesellschaftlicher Veränderungen und Akzeptanz, um die bestehenden Hindernisse zu überwinden und im Laufe der Zeit einer nach der Bevölkerungsmehrheit ausgerichteten, ausgewogenen parlamentarischen Repräsentation der Interessengruppen näher zu kommen.

Wer aber nicht mitmacht und sich sogar dem Wahlakt verweigert oder die demokratischen Prozesse sogar untergräbt, darf später keine hochfliegenden Ansprüche an die Berücksichtigung seiner Interessen stellen.

 

Quellen:

(1) https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/75-jahre-grundgesetz/gleichberechtigung-grundgesetz-2262564

(2) (https://www.aok.de/pp/gg/magazine/gesundheit-gesellschaft-02-2024/geschlechtersensible-medizin/)

(3) (Auch: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/201755/abgeordneter/)

(4) https://www.marktundmittelstand.de/politik/rechtsextreme-bedrohung-in-europa)

(5) https://www.juracademy.de/recht-interessant/article/bedeutet-befangenheit-oeffentlichen-recht).

(6) https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitliche_demokratische_Grundordnung)

(7) https://www.bundestag.de/resource/blob/412362/c095a0147e42ee0261cc3814d148b6ab/wd-3-049-12-pdf-data.pdf)

(8) https://parlamentjobs.de/bundestagsabgeordnete/)

(9) https://de.tun.com/Blog/weniger-Frauen-verfolgen-Stamm-Gender-gleich-L%C3%A4nder/)

(10) https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/201755/abgeordneter/)

(11) https://www.bundestag.de/resource/blob/412362/c095a0147e42ee0261cc3814d148b6ab/wd-3-049-12-pdf-data.pdf)