Die Renten sind (un-)sicher!
Das waren noch Zeiten, als Norbert Blüm seinen kernigen Satz prägte, dass die Renten sicher seien.
Die Belastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die Sozialabgaben sprengen mittlerweile jeden Rahmen, das Rentenniveau ist auf ein historisches Tief gesunken, das Rentenalter wurde angehoben und nun stehen die großen Kohorten der Babyboomer vor dem Rentenalter.
Die Ideen, wie man dem drohenden Kollaps der Rentenversicherung begegnen könnte sind ebenso einfallslos, wie schwer vermittelbar. Einerseits kann man den Jungen nicht noch höhere Belastungen aufbürden, andererseits möchte es sich keine Partei mit dem riesigen Wählerpotential der Rentner verderben. Viele Rentner sind immer noch dem Trugschluss unterlegen genügend „eingezahlt“ zu haben, um jetzt einen verbrieften Anspruch auf einen angemessenen Altersbezug mit 65 zu haben. Sie verdrängen dabei, dass ihre Rentenbeiträge allesamt für die Alimentation der damaligen Rentner draufgegangen sind. Nirgendwo ist Kapital angesammelt worden, um die eigenen Ansprüche zu sichern. Sie haben wahrscheinlich sogar eifrig mitgeklatscht, als damals Mütterrente und andere zusätzlichen systemfremde Leistungen vereinbart wurden, die anschließend die Beitragssteigerungen und Reduzierungen der Rentenleistungen mit verursacht haben.
Alleine die Namensgebung der Renten-“Versicherung“ trägt eine gewisse Schuld an den Missverständnissen. Es gibt keinen Vertrag über eine festgeschriebene Leistung auf Grund ebenso festgelegter Beiträge. Viel mehr werden prozentuale Anteile des Einkommens zur Finanzierung aktueller Rentenansprüche einbehalten. Eigene Ansprüche stehen unter einem Gesetzesvorbehalt und dem zukünftiger Regierungsentscheidungen.
In guten Zeiten mussten sechs Werktätige für einen Rentner aufkommen, heute sind es zwei, Tendenz sinkend. Dass das nicht gut gehen kann, dürfte jedem klar sein.
Es ist also hohe Zeit einen Systemwechsel vorzunehmen.
dabei sollte man bestehende Systeme nutzen und/oder sinnvoll umbauen und ergänzen.
Für die Arbeitnehmer von heute sollte ein mehrstufiges System zur Verfügung gestellt werden, dass alle Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamten umfasst und Raum für individuelle Entscheidungen lässt, ohne Altersarmut zu provozieren. Die alleinige Finanzierung aus Arbeitsentgelten ist in Zeiten der Automation und KI ein nicht mehr zeitgemäßer Anachronismus.
Anbei ein gewiss etwas unausgegorener Vorschlag für ein Rentensystem, dass auch zukünftige Risiken abdecken könnte:
Die Deutsche Rentenversicherung und die Beiträge zur Rentenversicherung sollten insgesamt abgeschafft und durch eine erhöhte allgemeine und progressive Unternehmens- und Einkommenssteuer kompensiert werden. Die Einsparung einer Behörde sollte einen nennenswerten Effekt für die öffentlichen Kassen haben. Den bereits vorhandenen Finanzbeamten ist es egal, welchen Steuersatz sie erheben. Darüber hinaus würde die gesamte Wertschöpfungskette an den Kosten der Altersversorgung beteiligt. Starke Wirtschaftssubjekte würden dadurch stärker zur Finanzierung herangezogen. Der Staat hat es in der Hand, welche steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten er den Unternehmen zur Verfügung stellt und somit auch, welche Mittel ihm zur allgemeinen Finanzierung und Rentenfinanzierung zur Verfügung stehen.
Renten sollten mit einem Ertragsanteil besteuert werden, um Rentner mit besonders hohen Erträgen aus Renten-Rücklagen an der Gesamtfinanzierung weiter zu beteiligen. Es könnte vereinbart werden, dass dieses Steueraufkommen zweckgebunden für Sozialzahlungen verwendet werden muss. Starke stützen Schwache.
Das Renteneintrittsalter sollte flexibel gestaltet werden. Die Regelaltersgrenze sollte zu Gunsten einer unteren Renteneintrittsgrenze entfallen. Arbeitsunfähigkeit muss beachtet werden, könnte aber auch durch eine Versicherung abgefangen werden.
Einkommen, die über einer gewissen Altersgrenze (z.B. 67) erzielt würden, sollten bis zu einer noch festzusetzenden Grenze weitgehend steuerfrei gewährt werden, um einen Anreiz zur Weiterarbeit zu setzen. Etwaige Zulagen für Beschäftigungen über das 67. Lj. hinaus sollten für den AN steuerfrei und für den AG steuermindernd sein. Dem stünden ja ersparte Rentenzahlungen gegenüber.
Ziel sollte sein, möglichst viele Beschäftigte weiterzubeschäftigen, soweit keine Gesundheitsgründe dagegen sprächen.
Inwieweit die Weiterbeschäftigung darüber hinaus auch für Arbeitgeber attraktiver gestaltet werden könnten, müsste geprüft werden.
Die erste Säule der Rentenleistungen könnte die bereits bestehende Sozialhilfe sein, wie sie auch immer jetzt oder zukünftig benannt wird. Diese deckt den Grundbedarf einer Person ab und bezieht eigenes Vermögen und Einkommen angemessen ein. Wir müssen uns in Zeiten knapper Mittel davon verabschieden Gelder mit der Gießkanne zu verteilen. Starke müssen Schwache unterstützen!
Die höheren Einnahmen aus der erhöhten allgemeinen Steuer (s.o.), sollten einen Teil abdecken, der Rest muss aus den allgemeinen Steuermitteln zusätzlich aufgebracht werden. Auch hier werden gutverdienende Private und Unternehmen mehr belastet, da sie durch die Progression einen höheren Anteil am Steueraufkommen schultern müssten.
Eine zweite Säule sollte kapitalgedeckt sein. Diesen Teil muss der zukünftige Rentner selbst beisteuern. Seine Ersparnisse aus den nicht eingehaltenen Sozialbeiträgen und darüber hinaus einen beliebigen Betrag sollten das ermöglichen. die Beträge sollten auf Sperrkonten (Aktien o.ä.) eingezahlt werden, auf die ab einem gewissen Alter oder nach anderen Kriterien zugegriffen werden könnte. Diese Beiträge sollten sich steuerminernd auswirken, um Anreize zu schaffen, davon auch Gebrauch zu machen. Ginge ein Arbeitnehmer verfrüht in den Ruhestand wäre dieser Anteil vergleichsweise gering und er müsste sich im Alter einschränken. Das wäre dann seine eigene Entscheidung.
Eine dritte Säule sollte die betriebliche Altersvorsorge sein. Hier müssen die in Deutschland ansässigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam einen tarifvertraglich abgesicherten, eigenständigen Anspruch auf eine zusätzliche Altersversorgung begründen. Die Ansprüche müssen beim AG-Wechsel übertragbar sein. Dazu müssten die Gelder arbeitgeberfern bei renommierten Geldinstituten angelegt werden. Wer verfrüht in Rente gehen würde, bekäme auch hier nur geringere Leistungen zur Verfügung gestellt.
Dieses System bedarf sicherlich weiterer Verfeinerungen und Abstimmungen, um weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer und öffentliche Haushalte zu sehr zu belasten und den Rentnern ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Mit die größte Herausforderung liegt bestimmt im schleichenden Systemwechsel und dessen Finanzierung.
Spätestens nach dem Umbau könnten die Rentenversicherungsträger geschlossen werden. Die private und betriebliche Altersversorgung (2. und 3. Säule) könnte den bereits vorhandenen Zusatz-Versorgungskassen übertragen werden, die über das notwendige Know-How.
Diese Maßnahmen sollten ein Baustein des Umbaus aller Sozialleistungen und sonstiger Umverteilungen sein, bei denen zukünftig jeweils die Bedürftigkeit im Vordergrund stehen und Eigeninitiative und -vorsorge gefördert werden sollte. Der Staat muss sparsam wirtschaften, um die Steuerlast so weit wie möglich zu reduzieren und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
